权利要求:
Ansprüche
1. Lichtleiter (100) für eine Fahrzeugbeleuchtungseinheit, mit
Mindestens einem lichtleitenden Körper (101), der Licht entlang mindestens einer Lichtrichtung (103) leitet; und mit mindestens
einem, insbesondere bandförmigen, optisch wirksamen Flachmaterial (105), das mit dem in den Körper (101) geleiteten Licht wechselwirkt, um einen Lichteffekt zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, dass
das Flachmaterial (105) mit seiner Längserstreckungsrichtung entlang der Lichtrichtung (103) des lichtleitenden Körpers (101) in den lichtleitenden Körper (101) und von diesem zumindest quer zur Längserstreckungsrichtung vollständig umgeben eingebettet ist.
2. Lichtleiter (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
Das Flachmaterial (105) quer zur Längserstreckungsrichtung mindestens einen Vorsprung, insbesondere mehrere Vorsprünge, wie einen Aufdruck, insbesondere einen
dreidimensionalen Aufdruck, umfasst.
3. Lichtleiter (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
das Flachmaterial eine Folie umfasst und/oder dass der Lichteffekt einen
dreidimensionalen Tiefeneffekt umfasst.
4. Lichtleiter (100) nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass
der Lichteffekt ein zumindest teilweises Auskoppeln des Lichts aus dem lichtleitenden Körper (101) umfasst.
5. Lichtleiter (100) nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass
das Flachmaterial (105) und der lichtleitende Körper (101) einen unterschiedlichen Brechungsindex aufweisen, insbesondere dass das Flachmaterial (105) zumindest abschnittsweise transparent, halbtransparent und/oder opak ausgebildet ist.
6. Lichtleiter (100) nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
das Flachmaterial (105) mittig in dem lichtleitenden Körper (101) angeordnet ist.
7. Lichtleiter (100) nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass
der lichtleitende Körper (101) ein Spritzgussteil umfasst, das auf das Flachmaterial (105) gespritzt ist, insbesondere durch mehrfache Flachmaterialhinterspritzung.
8. Lichtleiter (100) nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass
das Flachmaterial (105) mindestens eine quer zur Längserstreckungsrichtung
durchgehende Aussparung umfasst, durch die das Licht von einer Seite des Lichtleiters (100) hindurch auf eine andere Seite des Lichtleiters (100) und/oder nach außen gelangen kann.
9. Lichtleiter (100) nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass
das Flachmaterial (105) ausgelegt ist, das durch den Körper (101) geleitete Licht zu homogenisieren und/oder dass
der lichtleitende Körper (101) eine längliche Form aufweist und die Lichtrichtung (103) entlang einer Hauptachse des Körpers (101) verläuft.
10. Lichtleiter (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass
der lichtleitende Körper (101) stab- oder scheibenförmig, insbesondere scheibenförmig und gekrümmt ausgebildet ist.
11. Lichtleiter (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der lichtleitende Körper (101) eine Abschlussfläche (107) aufweist, die an eine
Bauteileeinheit der Lichtquelle angrenzt, wobei das Flachmaterial (105) zu der
Abschlussfläche (107) einen Abstand aufweist.
12. Lichtleiter (100) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
der lichtleitende Körper (101) an der Abschlussfläche (107) blickdicht abgeschirmt ist, insbesondere durch ein an der Abschlussfläche (107) angebrachtes zweites Flachmaterial und/oder ein Kunststoffgehäuse.
13. Rückblickvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit mindestens einem Lichtleiter (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 der mindestens einen lichtleitenden Körper (101), welcher Licht entlang mindestens einer Lichtrichtung (103) leitet; und der mindestens
ein insbesondere bandförmiges, optisch wirksames Flachmaterial (105) umfasst, das mit dem in den Körper (101) geleiteten Licht Wechsel wirkt, um einen Lichteffekt zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, dass
das Flachmaterial (105) mit seiner Längserstreckungsrichtung entlang der Lichtrichtung (103) des lichtleitenden Körpers (101) in den lichtleitenden Körper (101) und von diesem zumindest quer zur Längserstreckungsrichtung vollständig umgeben eingebettet ist.
14. Verfahren (301, 302, 303, 304) zum Herstellen eines Lichtleiters (100) für eine
Fahrzeugbeleuchtungseinheit, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
Bereitstellen (301) eines Flachmaterials (105) mit einer ersten Oberfläche (312) und einer zweiten Oberfläche (314), die in entgegengesetzte Richtung zeigt;
Hinterspritzen (302) der ersten Oberfläche (312) des Flachmaterials (105) mit einem lichtdurchlässigen Spritzgussmaterial (313); und
Hinterspritzen (303) der zweiten Oberfläche (314) des Flachmaterials (105) mit dem lichtdurchlässigen Spritzgussmaterial (313), wobei das Flachmaterial (105) mit dem Spritzgussmaterial (313) zu einem Lichtleiter (100) geformt (304) wird, der Licht entlang einer vorgesehenen Lichtrichtung leitet, dadurch gekennzeichnet, dass
das zweifache Hinterspritzen (302, 303) das Flachmaterial (105) vollständig in das lichtdurchlässige Spritzgussmaterial (313) einbettet.
15. Kraftfahrzeug mit mindestens einer Rückblickvorrichtung nach Anspruch 13 und/oder mit mindestens einem Lichtleiter (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 12.