权利要求:
Patentansprüche
1. Lichtleitereinrichtung mit
a) einem Lichtleitelement (12), welches durch eine erste Hauptfläche (14) und eine zu dieser parallel beabstandete zweite Hauptfläche (22) begrenzt ist;
b) einer Reflexionseinrichtung (24), welche auf der Seite der zweiten Hauptfläche (22) des Lichtleiterelements (12) angeordnet ist und mittels welcher Licht wenigstens in Richtung auf das Innere des Lichtleiterelements (12) reflektierbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
c) die Reflexionseinrichtung (24) Materialinseln (26) aus einem vorzugsweise transparenten Reflexionsmaterial umfasst.
2. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialinseln (26) im
Wesentlichen regelmäßig angeordnet sind.
3. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Reflexionsmaterial
Reflexionspartikel umfasst.
4. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexionspartikel eine oder mehrere der nachfolgenden Verbindungen umfassen: Scandium- oxid, Lanthanoxid, Ceroxid, Präseodymoxid, Neodymoxid, Samariumoxid, Europiumoxid, Gadoliniumoxid, Terbiumoxid, Dysprosiumoxid, Holmiumoxid, Erbiumoxid, Thuliumoxid, Ytterbiumoxid, Lutetiumoxid.
5. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass nur Reflexionspartikel aus reinem Scandiumoxid oder reinem Ytterbiumoxid vorgesehen sind.
6. Lichtleitereinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Reflexionsmaterial ein Trägermaterial umfasst, in welchem die Reflexions- partikel im Wesentlichen homogen verteilt sind.
7. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial ein Harz, insbesondere ein Epoxidharz oder ein Polyesterharz, ist.
8. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial ein
Silikonmaterial, insbesondere eine elastische Silikonmasse, ist.
9. Lichtleitereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialinseln (26) wenigstens die zweite Hauptfläche (22) des Lichtleiterelements (12) kontaktieren.
10. Lichtleitereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexionseinrichtung (24) ein Reflektorsubstrat (28) umfasst, welches auf der von dem Lichtleiterelement (12) (12) abliegenden Seite der Materialinseln (26) angeordnet ist.
11. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialinseln (26) von dem
Reflektorsubstrat (28) getragen sind.
12. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Reflektorsubstrat (28) einen farbigen oder schwarz-weißen Aufdruck (104), insbesondere auf der den Materialinseln (26) zugewandten Seite, trägt.
13. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 10 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Reflektorsubstrat (28] von dem Lichtleiterelement (12) beabstandet ist.
14. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen dem Reflektorsubstrat (28) und dem Lichtleiterelement (12) etwa 1 μm bis etwa 1 mm, bevorzugt etwa 5 μm bis etwa 100 μm, nochmals bevorzugt etwa 8 μm bis etwa 20 μm und besonders bevorzugt etwa 14 μm beträgt.
15. Lichtleitereinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Reflektorsubstrat (28) ein weißes Papierblatt (28) ist.
16. Lichtleitereinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Papierblatt (28) ein
Flächengewicht von 50 g/m2 bis 200 g/m2, bevorzugt von 80 g/m2 bis 170 g/m2, bevorzugter von 100 g/m2 bis 150 g/m2 und besonders bevorzugt von 120 g/m2 hat.
17. Lichtleitereinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexions- einrichtung (24) eine Reflexionsschicht (36), insbesondere eine Spiegelfolie oder eine Reflexionsschicht (36) aus Metall, insbesondere aus Aluminium, umfasst, welche auf der von dem Lichtleiterelement (12) abliegenden Seite des Reflektorsubstrats (28) angeordnet ist.
18. Lichtleitereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass Materialinseln (26) in
Aufsicht in Richtung auf die zweite Hauptfläche (22) des Lichtleiterelements (12) eine Außenkontur haben, welche der Außenkontur eines Kreises, eines Halbkreises, einer Ellipse, eines Rechtecks, eines Quadrats oder eines sonstigen Polygons entspricht.
19. Lichtleitereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass Materialinseln (26) in Aufsicht in Richtung auf die zweite Hauptfläche (22) des Lichtleiterelements (12) eine radiale Erstreckung von etwa 0,01 mm bis etwa 100,0 mm, bevorzugt von etwa 0,05 mm bis etwa 10,0 mm, nochmals bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 5,0 mm und besonders bevorzugt von etwa 0,2 mm bis 1,0 mm haben.
20. Lichtleitereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
19, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen zwei Materialinseln (26) etwa 0,01 mm bis etwa 100,0 mm, bevorzugt etwa 0,05 mm bis etwa 10,0 mm, nochmals bevorzugt etwa 0,1 mm bis etwa 3,0 mm und besonders bevorzugt etwa 0,2 mm bis 1,0 mm beträgt.
21. Lichtleitereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
20, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtleiterelement
(12) aus Glas oder Acrylglas oder Epoxidharz gefertigt ist.
22. Beleuchtungsvorrichtung mit einem passiven Leuchtkörper
(10; 70, 72, 74, 76, 78, 80), in welchen von Primär- Leuchtmitteln (52; 92) emittiertes Licht einkoppelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der passive Leuchtkörper (10; 70, 72, 74, 76, 78, 80) eine Lichtleitereinrichtung (10; 70, 72, 74, 76, 78, 80) nach einem der Ansprüche 1 bis 21 ist.
23. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass von den Leuchtmitteln (52; 92)
emittiertes Licht in das Lichtleiterelement (12) einkoppelbar ist.
24. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein weiterer passiver Leuchtkörper (10; 70, 72, 74, 76, 78, 80) vorgesehen ist.
25. Verfahren zum Herstellen einer Lichtleitereinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 20, welches folgende Schritte umfasst:
a) Bereitstellen eines Klebstoffmaterials;
b) Vermischen des Klebstoffmaterials mit Reflexions- Partikeln, so dass die Reflexionspartikel im
Trägermaterial im Wesentlichen homogen verteilt sind;
c) Aufbringen von Materialinseln (26) aus dem Klebstoffmaterial mit in diesem verteilten Reflexionspartikeln auf ein Substrat (28);
d) Beschichten eines Lichtleiterelements (12) mit dem die Materialinseln (26) tragenden Substrat (28) derart, dass die Materialinseln (26) zwischen dem Substrat (28] und dem Lichtleiterelement (12) angeordnet sind.
26. Verfahren nach Anspruch 25, bei welchem das Substrat
(28) eine Kunststofffolie, insbesondere eine weiße Kunststofffolie, eine Spiegelfolie oder ein Blatt Papier ist.
27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebstoffmaterial aus einem der nachfolgenden Materialien gebildet ist: Epoxidharz; Polyesterharz; Silikonmaterial, insbesondere eine elastische Silikonmasse; auf Acrylat basierendes Material, insbesondere Polymethylmethacrylat ; Dispersionsklebstoff oder CJV- hartender Klebstoff, wie beispielsweise ein Polyacrylat.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 27, bei welchem das Substrat (28) vor dem Aufbringen der Materialinseln (26) in Schritt c) mit einem Aufdruck (104) versehen wird.
29. Verfahren nach Anspruch 28, bei welchem der Aufdruck
(104) aus einem hellen Material und flachig ausgebildet wird.
30. Verfahren nach Anspruch 28, bei welchem der Aufdruck (104) derart ausgebildet ist, dass er ein schwarzweißes oder ein farbiges Bild wiedergibt.
31. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 30, bei welchem das Aufbringen der Materialinseln (26) auf das Substrat (28) in Schritt c) mittels eines Siebdruckverfahrens erfolgt.
32. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 31, bei welchem das Beschichten des Lichtleiterelements (12) mit dem die Materialinseln (26) tragenden Substrat (28) in Schritt d) mittels eines Laminierverfahrens erfolgt.