权利要求:
1. Applikator (1) zur Applikation eines dekorativen Kosmetikums mit fließfähiger Beschaffenheit aus einem Vorratsbehälter, wie insbesondere Mascara, mit einer Applikatorbürste, die mit einem Borstenfeld (3) aus nach außen abstehenden Borsten (4, 5) und/oder Borstenscheiben (17, 18) ausgerüstet ist, das stationäre Borsten (4) und/oder Borstenscheiben (17) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Borstenfeld (3) zusätzlich aus mobilen Borsten (5) und/oder Borstenscheiben (18) gebildet wird, deren Fußbereich relativ zum Fußbereich der stationären Borsten (4) bzw. Borstenscheiben (17) derart verschiebbar ist, dass ein Freiraum (8, 35) zwischen den stationären Borsten bzw. Borstenscheiben, der durch ein Eintauchen der Bürste in das Reservoir mit dem Kosmetikum befrachtet werden kann, willkürlich variiert werden kann.
2. Applikator (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Applikatorbürste einen ersten stabförmigen Träger (9) in Gestalt eines Rohrs aufweist, an welchem der Fußbereich der stationären Borsten (4) bzw. Borstenscheiben (17) festgelegt ist und einen in dem ersten stabförmigen Träger verschiebbaren zweiten stabförmigen Träger (10), an welchem der Fußbereich der mobilen Borsten (5) bzw. Borstenscheiben (18) festgelegt ist, wobei die Träger (9, 10) vorzugsweise so gelagert sind, dass sie relativ zueinander in willkürlich vom Anwender gewählter Position festgesetzt werden können.
3. Applikator (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste stabförmige Träger (9) an seinem Außenumfang mindestens einen Längsschlitz (11) aufweist, durch den hindurch Borsten (5) bzw. Borstenscheiben (18) des zweiten stabförmigen Trägers (10) nach außen ragen, in eine applikationsbereite Position zwischen die Borsten (4) bzw. Borstenscheiben (17) des ersten stabförmigen Trägers.
4. Applikator (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten (5) bzw. Borstenscheiben (18) des zweiten stabförmigen Trägers (10) durch Verschieben innerhalb des Längsschlitzes (11) in verschiedene Positionen relativ zu den Borsten (4) bzw. Borstenscheiben (17) des ersten stabförmigen Trägers (9) bringbar sind.
5. Applikator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste stabförmige Träger (9) an seinem Außenumfang mindestens einen Umfangsschlitz (12) aufweist, durch den hindurch mindestens eine Borste (5) bzw. Borstenscheibe (18) des zweiten stabförmigen Trägers (10) nach außen ragen kann, in eine applikationsbereite Position.
6. Applikator (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Borste (5) bzw. Borstenscheibe (18) durch Verschieben innerhalb des ihr zugeordneten Umfangsschlitzes (12) in verschiedene Positionen relativ zu den Borsten (4) bzw. Borstenscheiben (17) des ersten stabförmigen Trägers (9) bringbar ist.
7. Applikator (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Umfangsschlitz (12) bis in einen Bereich zwischen zwei oder mehreren in Längsrichtung nebeneinander angeordneten stationären Borsten (4) bzw. Borstenscheiben (17) erstreckt, so dass die entlang des Schlitzes (12) bewegliche Borste (5) bzw. Borstenscheibe (18) so zwischen benachbarte stationäre Borsten (4) bzw. Borstenscheiben (17) bringbar ist, dass sie mit diesen in Längsrichtung gesehen auf einer Linie liegt.
8. Applikator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche in Verbindung mit Anspruch 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Längsschlitz (11) vorhanden ist, in den mindestens ein Umfangsschlitz (12) einmündet.
9. Applikator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die stationären Borsten (4) bzw. Borstenscheiben (17) einen ersten Teil des Borstenfeldes (3) bilden, der ein Fenster aufweist, das frei von stationären Bosten (4) bzw. Borstenscheiben (17) ist und durch das eine Anzahl mobiler Borsten (5) bzw. Borstenscheiben (18) nach außen ragt, deren Fußbereich innerhalb der Grenzen des Fensters verschiebbar ist.
10. Applikator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Applikatorbürste mobile Borsten (5) besitzt, deren Fußbereich in Umfangsrichtung (U) verschiebbar ist und die zu ihrem Ende hin einen Abschnitt (30) aufweisen, der sich im Wesentlichen in Umfangsrichtung erstreckt und der so gestaltet ist, dass er in Abhängigkeit von der Positionierung des Fußbereichs mehr oder minder weit im Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Reihen stationärer Borsten (4) bzw. zwei benachbarten stationären Borstenscheiben (17) liegt.
11. Applikator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite stabförmige Träger (10) - an Stelle mindestens einer gedachten sich in Längsrichtung erstreckenden Borstenreihe - einen sich in Längsrichtung erstreckenden Füllkörper (32) aufweist.
12. Applikator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der das mobile Borstenfeld bildenden Borsten (5) oder Borstenscheiben (18) derart verschiebbar ist, dass es zeitweilig in eine Position bringbar ist, die außerhalb des stationären Borstenfeldes liegt.
13. Applikator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche in Verbindung mit Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite stabförmige Träger (10) an seiner dem Griff des Applikators abgewandten Stirnseite einen Borstenbesatz oder Kamm aufweist, der je nach Position des zweiten stabförmigen Trägers (10) innerhalb des ersten stabförmigen Trägers (9) liegt oder aus einer stirnseitigen Öffnung des ersten stabförmigen Trägers (9) herausragt.
14. Applikator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite stabförmige Träger (10) an seiner freien Stirnseite mehrere Zusatzborsten (42) aufweist, die einerseits in einen eingefahrenen Zustand gebracht werden können, in dem sie im Wesentlichen vollständig innerhalb des ersten stabförmigen Trägers (9) liegen, und in einen ausgefahrenen Zustand, in dem sie der Anwenderin eine kammartige Struktur zur Verfügung stellen, die zum Separieren dient.
15. Applikator (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste stabförmige Träger (9) eine Anzahl von Einzugsöffnungen (33) aufweist, durch die hindurch je eine Borste (5) oder je ein Büschel mobiler Borsten (5) des zweiten stabförmigen Trägers (10) von innen nach außen ragt, wobei die Länge, mit der die je eine Borste (5) oder das je eine Borstenbüschel nach außen ragt, dadurch veränderbar ist, dass der zweite stabförmige Träger (10) relativ zu dem ersten stabförmigen Träger (9) verschoben wird.