权利要求:
Patentansprüche:
1. Nach dem Flachdruck- bzw. Siebdruckverfahren oder der Kombination dieser Verfahren hergestelltes Abziehbild, bestehend aus einem
Trägerpapier, das auf seiner Oberseite mit einer löslichen Trennschicht versehen ist, auf weiche das farbige Bild aufgedruckt ist, das mittels eines in
dem verwendeten Lösungsmittel unlöslichen Schutz- und Übertragungsfilms abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die bildfreien,
von dem Schutz- und Übertragungsfilm (4) überdeckten Bereiche mit einer zwischen diesem RIm (4) und der Trennschicht (2) angeordneten, in dem
verwendeten Lösungsmittel löslichen Abdeckung (6) versehen sind.
2. Abziehbild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennschicht (2) und die sie mindestens in dem bildfreien Bereich überlagernde
Abdeckung (6) aus demselben Werkstoff bestehen.
3. AbziehL>'.!d nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch "ckennzeichne* daß die Trennschicht ^2^ und die Abdeckung (6) aus Werkstoffen
unterschiedlicher Lösungsgeschwindigkeiten bestehen.
4. Abziehbild nach den Ansprüchen 1 und 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Verwendung von Wasser als Lösungsmittel die
Abdeckung (6) aus wasserlöslichen Mono-, Oligo- oder Polysacchariden, insbesondere Dextrin, oder Polymeren, insbesondere Polyglykolen oder
Polyvinylalkoholen, oder aus Seifen besteht.
5. Abziehbild nach mindstens einem der Ansprüche 1 —4, dadurch gekennzeichnet, daß bei nur den bildfreien Bei eich erfassender
Abdeckung (6) zwischen dieser und dem Farbauftrag (3a—3d) ein Abstand belassen ist.
6. Abziehbild nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand mindestens 0,5 mm beträgt.
7. Verfahren zur Herstellung von Abziehbildern -to nach mindestens einem der Ansprüche 1—6, dadurch gekennzeichnet, daß nach
Fertigstellung der zum Bildaufbau erforderlichen Farbdrucke mindestens deren Umfeld mit einer löslichen Abdeckung versehen wird, die nach ihrer im
Zuge der Übertragung erfolgten Auflösung in das Lösungsmittel abgeführt wird.
Die F.rfindung betrifft ein nach dem Flachdruck- bzw. Siebdruckverfahren oder der Kombination dieser Verfahren hergestelltes Abziehbild, bestehend
aus einem Trägerpapier, das auf seiner Oberseite mit einer löslichen Trennschicht versehen ist, auf welche das farbige Bild aufgedruckt ist, das mittels
eines in dem verwendeten Lösungsmittel unlöslichen Schutz- und Übertragungsfilms abgedeckt ist, sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung. f>o
Derartige Abziehbilder werden zur Dekoration von insbesondere fein- und grobkeramischen Erzeugnissen (z, B. Geschirren sowie Fliesen und
Sanitärgegenständen), Glas-, Emaille', Kunststoff-, Edelstahl-, Aluminium-Und Holzgegenständen verwendet. Sie besitzen üblicherweise folgenden
Aufbau; Ein Trägerpapier ist auf seiner Oberseite mit einer Wasserlöslichen Trennschicht bedeckt, auf welche die das! Dekor bildenden Farben
aufgedruckt sind, wobei zumindest die Dekorbereiche mittels eines wasserunlöslichen Schutz- und Übertragungsfilms überdruckt sind. Die Anwendung
des Abziehbildes geht so vor sich, daß das Bild zunächst in Wasser gegeben wird, welches das Trägerpapier von der Unterseite her durchdringt, die
wasserlösliche Trennschicht auflöst und so eine Trennung der Einheit Dekor-Film von dem Trägerpapier ermöglicht, die dann auf den zu dekorierenden
Gegenstand aufgebracht wird. Der Schutz- und Übertragungsfilm kann entwe&er auf dem Dekor belassen oder auch abgezogen oder — wie z.
B. in der keramischen Industrie — im Zuge des Dekorbrands verbrannt werden.
Solche Abziehbilder werden üblicherweise im Flachdruckverfahren, insbesondere im Offsetdruckverfahren, U!:d im Siebdruckverfahren sowie
nach einer Kombination dieser beiden Verfahren hergestellt Dabei hat es sich als nachteilig erwiesen, daß mittels des Schutz- und Übertragungsfilms
Verunreinigungen, die während des Druckvorgangs entstehen können, mitgeschleppt werden und zu Fehlern am dekorierten Gegenstand führen.
Dieser Nachteil ist insbesondere in der keramischen Industrie kritisch, wo diese Verunreinigungen nach dem Dekorbrand in Form eines farblichen
oder matten Hofs, der sich auf den ursprünglichen vom Schutz· und Übertragungsfiim überdeckten farbfreien Bereich erstreckt, bzw. als Farbpunkte inErscheinung treten.
Die Entstehung die^r Verunreinigungen kann — je nach dem zur Anwendung kommenden Druckverfahren — verschiedene Ursachen
haben. Beim Offsetdruckverfahren kann die Farbe entweder unmittelbar als sogenannte Naßdruckfarbe oder aber mittelbar durch Aufbringen
eines Farbpulvers auf die Einheit Trägerpapier-Trennschicht aufgetragen werden, wobei im letztgenannten Fall die einzufärbenden Stellen zuvor
mit einem das Haftmitte! bildenden farblosen Firnis (Unterdruckfarbe) bedruckt worden sind. Wird bei der Verwendung von Naßdruckfarben und/
oder Urterdruckfarbe die Wasserführung nicht genau gesteuert, kann es zu Emulgierungen zwischen i'sm Wasser sowie der Naßdruck- und/oder
Unterdruckfarbe kommen, so daß Spuren von Farbe auch in den dekorfreien Bereich ausgetragen werden, was in der Fachsprache als Tonen
und Trockenlaufen bezeichnet wird; diese vom Schutz- und Übertragungsfilm erfaßten und auf den zu dekorierenden Gegenstand übertragenen
Verunreinigungen führen bsp. bei feinkeramischen Erzeugnissen zur Bildung eines das Dekor umgebenden farblich getönten Bereichs des
vorerwähnten Hofs.
Bei der Verwendung von Farbpulver entstehen Verunreinigungen dadurch, daß vor allem die Feinstpartikel des überschüssigen, in den nicht
einzufärbenden Bereich gelanten Farbpulvers bei der Reinigung in den Abstaubmaschinen nicht erfaßt werden, da sie mechanisch oder elektrostatisch
an der Oberfläche der Einheit Trägerpapier-Trennschicht haftenbleiben; diese dann vom Schulz- und Übertragungsfilm erfaßten und auf den zu
dekorierenden Gegenstand übertragenen Verunreinigungen führen ebenfalls zu der oben beschriebenen nachteiligen Erscheinung. Darüber hinaus
kann dieser Hof bei keramischen Erzeugnissen auch farblos matt sein, was deshalb besonders ungünstig ist, weil dieser Fehler im Gegensatz zu den
vorstehend behandelten Farbverurireinigungen am bedruckten Bogen nicht erkennbar ist, sondern efsl nach dem Dekorbrand afri fertigen Erzeugnis
deutlich wird. Man nimmt an, daß auch dieser Fehler durch Einschleppung von Fremdpartikeln in den dekorfreien, von dem Schutz- und